So ändern Sie das Einzugsgebiet Ihres Unternehmens in Google Maps

Posted on 4. September 2018

Lesezeit 4 minuten|Posted on 4. September 2018

Wenn Sie Dienstleistungen oder Produkte am Standort Ihrer Kunden anbieten, können Sie bei Google My Business Ihr Einzugsgebiet eingeben. Das mag für Sie zum Beispiel dann zutreffen, wenn Sie…

… ein Restaurant oder einen Imbiss mit Lieferservice betreiben.

… als Berater In-House-Consultings durchführen (also in den Betrieb Ihrer Kunden kommen).

… als Masseur auch Hausbesuche machen.

… Ihren Kunden Produkte vor Ort vorführen.

… Sicherheitsprüfungen bei Ihren Kunden vornehmen und zum Beispiel den Brandschutz von Firmengebäuden überprüfen.

Weshalb sollten Sie das Einzugsgebiet Ihres Unternehmens sowie Ihrer einzelnen Niederlassungen eingeben?

Wir raten Ihnen, diese Eingabe unbedingt vorzunehmen, da diese Information wichtig für die lokale Suchmaschinenoptimierung ist. Google erkennt dabei, von welchem Ort aus eine Suchanfrage erfolgt und versucht, dem Suchenden möglichst relevante Ergebnisse zu präsentieren. Wer in Karlsruhe nach einer Pizzeria sucht, dem möchte Google mehrere Pizzerien aus Karlsruhe anzeigen – und nicht aus München oder Cottbus. Auch dann, wenn Die Person lediglich „Pizzeria“ und nicht „Pizzeria Karlsruhe“ in die Suchleiste eingegeben hat. Wenn Sie das Einzugsgebiet Ihres Unternehmens beziehungsweise Ihrer einzelnen Unternehmensstandorte einzeln festlegen, werten Sie Ihren Eintrag für die lokale Suche auf.

Unser Tipp: Bleiben Sie realistisch, aber machen Sie sich auch nicht klein. Wenn Sie maßlos übertreiben, wird Google die Relevanz Ihres Eintrages vermutlich herabstufen. Als Restaurantniederlassung in Rastatt nützt es Ihnen nichts, ein Einzugsgebiet von 200 Kilometern einzugeben. Gerne dürfen Sie aber einen Wert von beispielsweise 50 Kilometern angeben – am besten also ungefähr den Bereich, den Sie auch tatsächlich bedienen.

Wann kann es nötig sein, das Einzugsgebiet Ihres GMB-Eintrages zu ändern?

Im Grund genommen ändert sich das Einzugsgebiet der meisten Unternehmen nicht. Dennoch kann es natürlich geschehen, dass Ihr Unternehmen aufgrund hervorragender Produkte oder guten Marketings bekannter wird und Kunden auch von weiter her gezielt zu Ihnen kommen. Ein Beispiel: Ihr Restaurant für argentinisches Steak ist mittlerweile eine lokale Attraktion geworden, so dass auch Kunden aus benachbarten Städten Ihren Bestellservice in Anspruch nehmen.

Meist sind die Gründe jedoch banaler. Vielleicht hat Ihr voriger Marketingmanager das Unternehmen gewechselt und Sie wollen nun die vorhandenen Einstellungen überprüfen. Dabei ist es denkbar, dass dieser in Ihren Account einfach einen beliebigen Wert von 100 Kilometern eingetragen hat, der Ihnen nicht mehr adäquat erscheint. Das führt oft zu Bestellungen, die Sie nicht bedienen können. Oder Sie haben den Radius Ihres Lieferservice erweitert, weil Sie von Motorrollern auf Autos umgerüstet haben.

Ein weiterer Grund: Sie haben zwei Unternehmensstandorte in benachbarten Städten, deren Einzugsgebiet sich bei Google Maps überschneidet. Das möchten Sie korrigieren, um Ihre Kunden nicht zu irritieren. Richtig so: schaffen Sie klare Verhältnisse!

So ändern Sie das Einzugsgebiet Ihres Unternehmens bei Google My Business

Das Einzugsgebiet Ihres Unternehmens (mit einem Standort) können Sie weiter wie bisher einstellen. An dieser Funktion hat sich also nichts geändert.

  1. Öffnen Sie Ihren GMB-Account.
  2. Klicken Sie links auf die Registerkarte „Info“.
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3. Klicken Sie nun auf das Stift-Symbol (Bearbeiten) neben der Adresse Ihres Unternehmens.

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4. Geben Sie den Umkreis ein, in dem Sie Waren oder Dienstleistungen anbieten.

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Wichtig: Damit Sie den Umkreis auswählen können, muss unbedingt das „Ja“-Feld und „Ich biete Produkte und Dienstleistungen am Standort meiner Kunden an.“ aktiviert sein:

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Andernfalls wird Ihnen die Option, Ihre Reichweite einzustellen, nicht angezeigt. Sie sehen, dass Google auch auf der eingeblendeten Karte (von uns grün markiert) im Gegensatz zur vorigen Einstellung keinen Radius mehr anzeigt:

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Wie anfangs gezeigt: Was wir hier am Beispiel von Lieferservices gezeigt haben, gilt natürlich ebenso für Vertriebler und Dienstleister aller Art, die ihre Kunden in ihren privaten oder betrieblichen Räumlichkeiten besuchen.